Informationen

Der Ortsbeirat

Funktion und Aufgaben
Der Ortsbeirat ist das offizielle politische Organ des Ortsteils Sielow. Er vertritt die Interessen des Ortsteils in der Stadtverordnetenversammlung und gegenüber der Stadtverwaltung. Im Gegenzug ist er Absprechpartner für den Oberbürgermeister, die politischen Gremien der Stadt und die Stadtverwaltung in allen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen.
Im Einzelnen ist der Ortsbeirat laut Kommunalrechtsreformgesetz vom 18. Dezember 2007 vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) oder des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten zu hören:

  1. Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil,
  2. Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen,
  3. Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil,
  4. Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil,
  5. Änderung der Grenzen des Ortsteils und
  6. Erstellung des Haushaltsplans.

Die Hauptsatzung oder der Gebietsänderungsvertrag können weitere Änhörungsrechte bestimmen.

Der Ortsbeirat kann zu allen den Stadtteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen. Der Oberbürgermeister legt, wenn er nicht selbst zuständig ist, die Vorschläge dem zuständigen Ausschuss zur Beratung und Empfehlung bzw. die Anträge der Stadtverordnetenversammlung oder dem zuständigen Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Der Ortsbeirat ist über die Entscheidung zu unterrichten.

Die Hauptsatzung der Stadt Cottbus enthält zudem folgende Regelung.
Soweit es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, entscheiden die Ortsbeiräte über folgende Angelegenheiten:

  1. Reihenfolge von Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Nebenanlagen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht. Die Rechte und Pflichten der Stadt Cottbus als Träger der Straßenbaulast und als Straßenbaubehörde werden hiervon nicht berührt.
  2. Pflege des Ortsbildes, Pflege und Ausgestaltung von öffentlichen Park- und Grünanlagen sowie Friedhöfen in dem Stadtteil.
  3. Unterhaltung, Nutzung und Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen deren Bedeutung nicht über den Stadtteil hinausgeht.

Zur Förderung von Vereinen und Verbänden, zur Förderung und für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und der Fremdenverkehrsentwicklung, für Ehrungen und Jubiläen sowie für kleinere Investitionsmaßnahmen kann die Gemeindevertretung dem Ortsbeirat Mittel zur Verfügung stellen. Die Mittelübertragung erfolgt durch eine im Rahmen der Haushaltsplanung der Stadt abgeschlossenen Budgetvereinbarung. Das Recht der Gemeindevertretung zum Erlass der Haushaltssatzung bleibt unberührt.

Wahl

Der Ortsbeirat wird im Rahmen der Kommunalwahl von den allgemein wahlberechtigten Sielower Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Mit der Kommunalwahl im Jahr 2008 (am 28. September) sind insgesamt 7 Mitglieder (bisher 3 Mitglieder) für den Ortsbeirat in Sielow zu wählen. Die Mitglieder des Ortsbeirates wählen dann aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode den Ortsvorsteher, der zugleich Vorsitzender des Ortsbeirates ist, und seinen Stellvertreter. Der Ortsvorsteher vertritt den Ortsteil gegenüber den Organen der Gemeinde. Er hat in den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse ein aktives Teilnehmerrecht, soweit die Angelegenheiten des Ortsteils berührt sind.
Die Amtszeit des Ortsbeirates sowie das Wahlverfahren richten sich nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes. Für den kommenden Ortsbeirat beträgt die Wahlperiode ausnahmsweise 6 Jahre (sonst 5 Jahre).

Amtsführung

Der Ortsbeirat tritt mindestens alle drei Monate zu einer Sitzung zusammen. Die Sitzungen des Ortsbeirates sind grundsätzlich öffentlich.
Der Ortsbeirat nimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten und der zu beratenden Inhalte an Sitzungen der Ausschüsse und der Stadtverordnetenversammlung teil. Zu den Vorlagen und Konzepten werden im Rahmen von Anhörungen Stellungnahmen und Vorschläge erarbeitet.
Der Ortsbeirat vertritt den Ortsteil in der monatlichen Beratung der AG Stadtteile, in der besonders die Vorlagen und Konzepte beraten werden, die für die Ortsteile von vordringlicher Bedeutung sind.

Ortsvorsteher

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Bernd Rosumeck
BVS

Stellvertreter

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Daniel Fritzsche
SPD

weitere Mitglieder

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Enrico Hanschke
BVS

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Heiko Heinze
BVS

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Mario Laurischk
CDU

Bernd Kühner
BVS

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Torsten Kaps
BVS

Kontakt

Bernd Rosumeck
Striesower Straße 9a
03055 Cottbus-Sielow

Tel. 0355 / 872958
e-mail:obr@rosumeck.info

Ergebnisse der Wahl Ortsbeirat Sielow 2019

Name Listenname Stimmenzahl
Enrico Hanschke BVS 1311
Bernd Rosumeck BVS 940
Heiko Heinze BVS 789
Mario Laurischk CDU 756
Torsten Kaps BVS 500
Daniel Fritzsche SPD 426
Bernd Kühner BVS 321

Wir danken allen Wählerinnen und Wählern für das entgegengebrachte Vertrauen und versprechen, dass wir uns mit vollem Engagement für ihre Interessen und damit die Interessen Sielows einsetzen werden.




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