17. März 2020

Ab Mittwoch dem 18.03.2020 bleibt auf Grund der Corona Pandemie die Lutki Grundschule in Sielow bis auf Weiteres geschlossen. Diese Enstscheidung der Stadt Cottbus basiert auf der Grundlage von § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG, 33 IfSG wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird mit Wirkung vom 18. März 2020 bis zum 19. April 2020 untersagt.

Allgemeinverfügung PDF

Eine Notbetreuung ist durch dem Witaj-Hort-Sielow „Njewjerica“ gesichtert.
Bitte rufen Sie nicht an, wenn Sie die Voraussetzungen für die Notfallbetreuung nicht erfüllen!

Die entsprechenden Formulare für die Arbeit in kritischen Infrastrukturen gibt es von Ihrem Arbeitgeber.

Voraussetzungen für die Notfallbetreuung
Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden, die Alleinerziehenden in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können. Es ist unerheblich, ob die berufliche Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg ausgeübt wird.