Gemeinsam Sielow gestalten
Der Bürgerverein Sielow e.V. lebt von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die Sielow nicht nur als Wohnort sehen, sondern als eine Heimat, die gestaltet werden kann. Mit einer Mitgliedschaft tragen Interessierte aktiv zur Entwicklung des Ortsteils bei und werden Teil einer Gemeinschaft, die sich für das Wohl aller einsetzt.
Mitglieder des Vereins können Einfluss nehmen, Projekte unterstützen und die Zukunft von Sielow aktiv mitgestalten. Ob es um die Bewahrung des wendisch-sorbischen Brauchtums, die Förderung der Jugend- und Seniorenarbeit oder die Verbesserung des Lebensumfeldes geht – die Ideen und das Engagement jedes Einzelnen finden im Verein Gehör und Unterstützung.

Erläuterungen
Die Mitgliedschaft beginnt nach Ablauf des Monats, in dem der Vorstand den Beschluss auf Aufnahme des Antragstellers
gefasst hat. Der Antragsteller wird von der Aufnahme durch den Vorstand in Kenntnis gesetzt.
Die Mitgliedschaft gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht vom Mitglied fristgerecht gekündigt wird. Der Austritt kann zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres erfolgen, soweit das Mitglied seinen Austritt unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich beim Vorstand des Bürgervereins erklärt. Eine Angabe von Gründen ist dabei nicht erforderlich. Bei vereinsschädigendem Verhalten kann der Vorstand das Mitglied ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausschließen. Näheres regelt die Satzung des Bürgervereins, die beim Vorsitzenden
oder auf der Homepage des Bürgervereins eingesehen werden kann. Für schnelle und aktuellen Informationen durch den
Vorstand bitten wir um die Mitteilung der E.-Mail Adresse, so vorhanden, damit teure Portokosten eingespart werden können.
Bei Aufnahme in den Verein sind eine Aufnahmegebühr zu zahlen und ein regelmäßiger Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Die Höhe der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrags wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 30 € pro Jahr und die einmalige Aufnahmegebühr 5 €. Um eine einfache und unkomplizierte Verfahrensweise zu ermöglichen bitten wir Sie um die Erteilung einer widerrufbaren Einzugsermächtigung